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Kapitalmarktstrafrecht

Das Kapitalmarktstrafrecht hat sich in den letzten Jahren zu einer eigenständigen Disziplin des Wirtschaftsstrafrechts mit stetig wachsender Bedeutung entwickelt.

Es umfasst in erster Linie das Nebenstrafrecht in den einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Gesetzen, etwa im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), im Kreditwesengesetz (KWG) und im Börsengesetz (BörsG). Hinzu kommen die einschlägigen Normen des Strafgesetzbuches mit direktem und indirektem kapitalmarktrechtlichen Bezug. Zu nennen sind hier der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB) und die Geldwäsche (§ 261 StGB).

Das Kapitalmarktstrafrecht hat sich seit dem Jahr 2007 stürmisch entwickelt. Infolge der Finanzkrise, aber auch durch organisierte Kriminalität (z. B. Marktmanipulationen im Freiverkehr) und den Vertrieb zweifelhafter Finanzprodukte, steht dieses Rechtsgebiet vor großen Herausforderungen. Aus den weitreichenden gesamtwirtschaftlichen Folgen der Krise wird zunehmend ein Bedürfnis für mehr Regulierung in diesem Bereich abgeleitet. Dies wird auch für das Kapitalmarktstrafrecht von erheblicher Bedeutung sein - direkt durch strafrechtliche Flankierung neuer Regulierungsinstrumente; indirekt durch Präzisierung oder Ausweitung der Pflichten der handelnden Akteure.

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